Fördermöglichkeiten
Erneuerbare Prozesswärme
Staatlich gefördert und wirtschaftlich attraktiv
Um die Industrie bei der Energiewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ neu strukturiert und deutlich ausgeweitet. Seit Januar können unter anderem Holzheizkessel gefördert werden, die mindestens 50 % Prozesswärme erzeugen – etwa für Trockenkammern in Sägewerken oder zur Wärmebereitstellung in anderen Produktionsprozessen. Zur Wahl stehen zwei Fördervarianten:
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ein zinsgünstiger Kredit über das KfW-Programm 295 mit Tilgungszuschuss oder
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ein direkter Investitionszuschuss in gleicher Höhe über das BAFA.
Förderhöhe & Zielgruppen
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KMU erhalten bis zu 55 % Zuschuss, große Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten.
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Gefördert werden sowohl die Ergänzung bestehender Anlagen als auch der vollständige Ersatz konventioneller Wärmeerzeuger.
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Auch biogene Rest- und Abfallstoffe wie Gebrauchtholz A1 und A2 sind jetzt förderfähig – ein wichtiger Schritt für die klimafreundliche Nutzung von Holzabfällen.
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Landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Wärmebedarf (z. B. Gewächshäuser, Veredelungsanlagen) profitieren ebenfalls.
Maximale Förderung:
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Bis zu 10 Mio. € Investitionszuschuss oder
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Kreditvolumen bis zu 25 Mio. € mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss
Der Weg zur Klimaneutralität führt über regionale Energiequellen und dezentrale Versorgungskonzepte.
